E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anspruch auf Zugang zum Facebookkonto nach dem Tod des Kontoinhabers

Stirbt der Nutzer eines sozialen Netzwerkes wie Facebook oder Instagramm, so geht das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten mit dem Tod der Erblasserin auf die Erben über.

Die Erben treten in das Vertragsverhältnis ein und haben deshalb als Vertragspartner und neue Kontoberechtigte einen Primärleistungsanspruch auf Zugang zu dem Benutzerkonto der Erblasserin sowie den darin enthaltenen digitalen Inhalten. Aus dieser Stellung der Erben und dem auf sie übergegangenen Hauptleistungsanspruch der Erblasserin aus dem Vertragsverhältnis folgt ohne weiteres, dass den Erben auf dieselbe Art und Weise Zugang zu dem Benutzerkonto zu gewähren ist wie zuvor der Erblasserin. Einen Unterschied zwischen den diesbezüglichen Rechten der Erben und der Erblasserin gibt es - mit Ausnahme der aktiven Nutzung ? nicht.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH III ZB 30 20 vom 27.08.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-23 wid-29 drtm-bns 2024-11-23