E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

UVG Leistungen werden auf das BaföG angerechnet

Erhält ein unterhaltsberechtigtes Kind von dem barunterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt, so kann es bei der zuständigen Behörde Unterhaltsvorschussleistungen beantragen.

Die UVG-Leistungen sind sonstiges Einkommen des Kindes, das der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt ist.

Unterhaltsvorschussleistungen durch die zuständige Behörde, stellen keine Ausbildungsbeihilfen dar, da sie nicht zum Zwecke der Durchführung einer Ausbildung, sondern unabhängig hiervon für den Lebensunterhalt gewährt werden. Unterhaltsvorschussleistungen sind daher bei der Berechnung des BaföG-Anspruches nicht zu berücksichtigen.
Die Nichtanrechnung von UVG-Leistungen bis zur Höhe des Einkommensfreibetrages widerspricht nicht dem gesetzgeberischen Willen und stellt auch keine planwidrige Regelungslücke dar.
 
Bundesverwaltungsgericht, Urteil BVerwG 5 C 5 19 vom 27.02.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-23 wid-29 drtm-bns 2024-11-23